Es gibt auch mal gute Nachrichten über die Wirkungen von proaktiver Öffentlichkeitsarbeit eines Betriebsrats.Zu viel Arbeit – zu wenig Personal, Arbeitszeiten zu stark ausgeweitet, was TUN? Der Betriebsrat hatte begonnen, Abteilungsversammlungen in der Produktion durchzuführen. „Wo drückt der Schuh?“ – es kamen eine Menge Themen zusammen. Der Prozess wurde fortgesetzt, auch andere Abteilungen in der Verwaltung möchten, dass der Betriebsrat ihre Sorgen nun in Abteilungsversammlungen anhört. Es wird sich nun so entwickeln, dass die Themen „Leistungsdruck,Überforderungen und Arbeitszeiten“ auf den Tisch kommen. Der Betriebsrat wird die Ergebnisse auswerten und dann mit der Geschäftsleitung über eine realistischere Personalplanung beraten. Auch wenn bei der Personalplanung keine erzwingbare Mitbestimmung besteht – es scheint so, dass der begonnene Prozess die Position des Betriebsrats stärkt. „Die Belegschaft steht hinter uns“, so ein Vertreter des Betriebsrats. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet ja einige Ansatzpunkte, aber das Beste ist, gemeinsame Lösungen mit der Geschäftsleitung zu entwickeln.“Wenn der Arbeitgeber sich nicht bewegt, dann wird man schauen, welche Ansatzpunkte bei der Arbeitszeit bestehen, denn hier hat der Betriebsrat erzwingbare Mitbestimmungsrechte“, so Mempel von IBAS. Wer mehr erfahren will, bitte eine eMail an IBAS.
Archiv für den Monat August 2019
Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck – was können Betriebsräte tun?
Freitag, 30. August 2019Nicht schachern als Betriebsrat wo klare Rechte bestehen
Samstag, 24. August 2019In der Praxis kommt es immer wieder vor, das Betriebsräte „nur“ die Einhaltung des Gesetzes verlangen, der Arbeitgeber fängt dann jedoch in der Regel an, erst einmal abzuwiegeln oder seine aktuellen Forderungen dem entgegenzustellen. Diese Woche rief ein Betriebsrat an, er möchte nun ein Mitglied des Gremiums gem. § 38 BetrVG freistellen. Insgesamt sind ca. 220 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt, also klare Sache, dass der Betriebsrat Anspruch auf eine volle Freistellung hat. Der Arbeitgeber nutzt die Gelegenheit, er möchte gerne die Quote der 40-Stunden Arbeitsverträge erhöhen.
„Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, “ so Mempel vom Institut IBAS. „Gut dass es einen Tarifvertrag der IGM gibt, wie hier zu verfahren ist.“ Eine Ausweitung der 40-Std. Arbeitsverträge ist nur mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu regelen. Der Tarifvertrag in der Metallindustrie in NRW sieht vor, dass in dieser Betriebsvereinbarung der Einsatz von Leiharbeit zu regeln ist. In diesem Kontext kann dann auch die Quote der 40 Std. Arbeitsverträge gem. diesem Tarifvertrag angehoben werden. Nähere Informationen sind für Mitglieder bei den Verwaltungsstellen der IGM zu erhalten.