Betriebsräte sollten bei Sozialplanverhandlungen daran denken, dass sich die Förderbedingungen für Transferagenturen und Transfergesellschaften geändert haben.
Es ist unbedingt erforderlich, frühzeitig mit der Arbeitsagentur einen Beratungsgespräch vor Abschluss des Sozialplans zu vereinbaren, ansonsten ist die Förderung nicht möglich.
Es geht nicht darum, dass die Arbeitsagentur auf den Inhalten der Sozialpläne einwirken kann , dier Vertreter sitzen also nicht am Verahandlungstisch. Jedoch sind halt bestimmte Bedingungen zu erfüllen, damit Fördermöglichkeiten voll ausgeschöpft werden können,
deshalb frühzeitig eine Informationsrunde mit der Arbeitsagentur vereinbaren. Weitere Informationen bieten alle Arbeitsagenturen oder
per eMail bei IBAS anfragen.