Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Untersuchung 69 Betriebsvereinbarungen zum Thema flexible Schichtsysteme ausgewertet.
Ein wichtiger Punkt solcher Vereinbarungen sollte die Balance zwischen betrieblichen Zielen und Mitarbeiterinteressen sein. Anforderungen des Betriebes sollen möglichst gut mit den Bedürfnissen der Beschäftigten in Übereinstimmung gebracht werden.
Die Mittel einer solchen Flexibilisierung sind Arbeitszeitkonten, Gleitzeitregelungen und Arbeitszeitkorridore. Um für die Beschäftigten eine planbare Flexibilisierung ihrer Arbeit zu ermöglichen, sehen viele Vereinbarungen eine Grundplanung über einen längeren Zeitraum vor, z.B. über ein Jahr. Diese kann an die jeweiligen betrieblichen Auftragsschwankungen angepasst werden. Schichtarbeit kann dann überschaubarer werden und das Familienleben sowie Freizeitaktivitäten können eher darauf abgestimmt werden. Die Belastung durch ungünstige Arbeitszeiten wird dabei besonders betrachtet. In vielen Vereinbarungen werden daher arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit berücksichtigt.
Die komplette Auswertung ist hier nachzulesen: LINK
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Reihe Kurzauswertungen von Dienst- und Betriebsvereinbarungen, Juni 2010