Betriebsrat schaut sich die Gehaltslisten der ATler an und stellt fest…

Sachen gibt es, da staunt man. Ein BR erzählte diese Woche, dass er bei einem Verfahren gem. § 99 BetrVG über eine Einstellung im Betrieb YYZ falsch informiert wurde. DER BR hatte der Einstellung zugestimmt, musste aber jetzt bei der Durchsicht der AT-Listen erfahren, dass ein Arbeitnehmer gar keinen Arbeitsvertrag beim ansässigen Unternehmen YYz erhalten hatte – Der Arbeitnehmer hat nach wie vor bei einer anderen Konzerngesellschaft seinen Arbeitsvertrag – aber arbeitet nun im Betrieb YYZ – was tun?
Der Betriebsrat wird nun das Verfahren § 99 BetrVG neu aufleben lassen – denn rechtlilch gesehen, durch Täuschung des Arbeitgebers, war die Zustimmung des BR ja nicht so gewollt und das Verfahren gem. § 99 BetrVG ist nicht regulär abgelaufen – hat faktisch gar nicht im o.g. Fall begonnen.
Der BR kann, falls es nicht zu einer richtigen arbeitsvertraglichen Einstellung in den Betrieb YYZ kommt, nach § 101 BetrVG
beim Arbeitsgericht die Aufhebung der Einstellung beantragen.
Warten wir mal ab, was der BR genau unternimmt…
Wer Fragen zu dem Fall hat – bitte meldet euch.
Gruss
Rainer

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