Betriebsvereinbarungen auch für AT-Angestellte?

Kann der Betriebsrat auch für AT-Angestellte (gemeint sind Frauen und Männer) auch Regelungen treffen? Diese Frage tauchte jüngst in einer Beratung auf.
Der BR regelt alles für Arbeitnehmer – im Sinne des BetrVG – siehe § 5 BetrVG. Hier werden nur leitende Angestellte ausgenommen. Das ist ein Thema für sich, dazu mehr an anderer Stelle.
Eine AT-Angestellte ist eine Arbeitnehmerin, die außerhalb des Tarifvertrages (vorausgesetzt Tarifbindung liegt vor) ihr Entgelt auf der Grundlage des Arbeitsvertrages erhält.
Auch für diese Arbeitnehmer ist der Betriebsrat zuständig, also kann er auch für diese Gruppe von Arbeitnehmern Betriebsvereinbarungen abschließen.
In der Regel wird in einer Betriebsvereinbarung der Geltungsbereich geklärt – die leitenden Angestellten – siehe oben – werden ausgenommen und schwups,
sind auch die AT-Angestellten von der BV voll wirkungsvoll „getroffen“. Der Betriebsrat über seine Mitbestimmungsrechte somit in allen Angelenheiten auch für AT-Angestellte aus!

Will der Betriebsrat das nicht – dann muss er die AT-Angestellten halt aus dem Geltungsbereich einer BV rausnehmen. OK? – Falls noch Fragen, bitte anrufen.
Ciao
Rainer

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