Eine Sonderregel mit Verfallsdatum soll Insolvenzen verhindern.
Vor der Änderung im Oktober 2008 galt im Insolvenzrecht:
-> Übersteigen die Verbindlichkeiten eines Unternehmens seine Vermögenswerte, musste das Management innerhalb von 3 Wochen den Gang zum Insolvenzrichter antreten.
Bis 2014 gelten gelockerte Überschuldungsvorschriften:
-> Ob eine Überschuldung vorliegt, wird jetzt der Einschätzung des Managements deutlich höheres Gewicht eingeräumt.
-> Fällt diese Fortführungsprognose positiv aus, liegt keine Überschuldung vor, auch wenn die Vermögenswerte die Schulden nicht decken.
-> Dies ist aber kein Freibrief, denn ein Unternehmen mit einer positiven Fortführungsprognose darf im laufenden und im darauf folgenden Geschäftsjahr nicht zahlungsunfähig werden.
-> Im Zweifel muss bewiesen werden, dass zu Recht eine positive Prognose gestellt worden ist.