Betriebsrat Chaos – einer tritt zurück – ohne Ersatzmitglieder

Auch wenn es schmerzlich ist und die Arbeit nun auf wenigen Schultern liegt. Wenn ein Mitglied des Betriebsrats zurücktritt und das Gremium nicht mehr vollständig durch nachgerückte Ersatzmitglieder auf die volle Größe besetzt werden kann – der Betriebsrat hat nach wie vor alle Rechte und Pflichten. Die rechtliche Herleitung, siehe § 21 BetrVG, letzter Satz: Die Amtszeit endet erst mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. Grüße nach Düsseldorf zu den Kollegen der Fa. Hugo.., nun  heisst es, schnell den Wahlvorstand bestellen und halt in Soldidarität, zu zweit die Betriebsratsarbeit zu bewältigen. Das Gute – ihr seit ja nicht alleine, auch die zuständige Gewerkschaft hilft! Und wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn es hart wird, dann halt auch mit unseren Rechtsanwälten.

Be Sociable, Share!

Tags: ,

Eine Antwort hinterlassen