1. Die Beleidigung und die Bedrohung des Personalleiters durch einen Arbeitnehmer mit Erklärungen wie «Was seid Ihr für Schweine!», «Ich mache Euch jetzt alle kaputt!», «Keiner hält mich auf!», «Einer von uns verlässt den Hof heute tot!» mit gleichzeitigen Faustschlägen neben den Kopf des Personalleiters rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
2. Ein Zeuge, der ernsthaft befürchtet, von einer Prozesspartei tätlich angegangen zu werden, wenn er den Vorfall schildert, kann wegen seines grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 II GG zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein. (Leitsätze des Gerichts)
LAG Köln, Urteil vom 25.11.2009 – 9 Sa 826/09