Kosten für eine Anzeige gegen den Arbeitgeber

Erstattet der Betriebsrat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen den Arbeitgeber bzw. gegen dessen Vertreter gemäß § 121 BetrVG und beauftragt er hiermit einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin, so trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Rechtsbeistand gemäß § 40 BetrVG.

Arbeitsgericht Gießen, Beschluss vom 09.06.2009 – 5 BV 6/09 (rechtskräftig)

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