Der Arbeitgeber darf wegen häufige Toilettenbesuche während der Arbeitszeit keine Lohnkürzung vornehmen:
– Urteil Arbeitsgericht Köln v. 21.1.2010
Das Arbeitsgericht urteilte, dass der Lohnabzug des Arbeitgebers unberechtigt war. Er hatte über die Zeiten der Toilettenbesuche eines Mitarbeiters Buch führen lassen. „Aufgrund dieser schriftlichen Protokollierung kam der Arbeitgeber zu dem Ergebnis, dass der Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 18 Tagen insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht hatte.“
Hochgerechnet auf das gesamt Jahr errechnete der Arbeitgeber 90 Std. und zog 682,40 € vom Gehalt ab!
Anmerkung v. Rainer: Gut, dass Richter dem Treiben so mancher Arbeitgeber einen Riegel vorschieben.
Quelle: Einblick, 4/2010