Ein schöner Gedanke, Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis wird dies leider teuer. Laut Gesetz sind Ein- und Auszahlungen an Angestellte sozialabgabepflichtig. Damit widerspricht das Arbeitsministerium der Auffassung der Firmen.
Bundestag und Bundesrat hatten vor Kurzem eine Änderung des 2009 verabschiedeten Mitarbeiterbeteiligungsgesetzes beschlossen. Arbeitnehmer dürfen sich nunmehr mit bis zu 360 Euro pro Jahr an ihrem Unternehmen beteiligen, ohne dass das Geld vom Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn draufgesattelt werden muss.
Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung führt nun dazu, dass die eingezahlten Beträge anders als bisher nicht mehr von den Sozialabgaben befreit sind, sondern nur steuerfrei bleiben.
Unveränderte Voraussetzung für die stattliche Förderung ist, dass die Beiträge wieder zurück in das Unternehmen fließen. Die Firmen müssen entsprechende Beteiligungen jedoch erst einmal ermöglichen. Zurzeit sind dies etwa 4500 Unternehmen in Deutschland. So kommen beispielsweise alle Firmen des Leitindex Dax in Frage. Bei GmbHs können die Arbeitnehmer zu stillen Gesellschaftern werden.
Mehr dazu auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales