In der Praxis kommt es immer wieder vor, das Betriebsräte „nur“ die Einhaltung des Gesetzes verlangen, der Arbeitgeber fängt dann jedoch in der Regel an, erst einmal abzuwiegeln oder seine aktuellen Forderungen dem entgegenzustellen. Diese Woche rief ein Betriebsrat an, er möchte nun ein Mitglied des Gremiums gem. § 38 BetrVG freistellen. Insgesamt sind ca. 220 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt, also klare Sache, dass der Betriebsrat Anspruch auf eine volle Freistellung hat. Der Arbeitgeber nutzt die Gelegenheit, er möchte gerne die Quote der 40-Stunden Arbeitsverträge erhöhen.
„Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, “ so Mempel vom Institut IBAS. „Gut dass es einen Tarifvertrag der IGM gibt, wie hier zu verfahren ist.“ Eine Ausweitung der 40-Std. Arbeitsverträge ist nur mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zu regelen. Der Tarifvertrag in der Metallindustrie in NRW sieht vor, dass in dieser Betriebsvereinbarung der Einsatz von Leiharbeit zu regeln ist. In diesem Kontext kann dann auch die Quote der 40 Std. Arbeitsverträge gem. diesem Tarifvertrag angehoben werden. Nähere Informationen sind für Mitglieder bei den Verwaltungsstellen der IGM zu erhalten.