Mit den zeitlich befristeten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld ist es gelungen, die Schockwirkung des unerwarteten Auftretens der COVID-19-Pandemie abzufedern und die Auswirkungen auf die Beschäftigung zu verringern. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert:
Das Beschäftigungssicherungsgesetz soll – gemeinsam mit den beiden Verordnungen – am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgesetz.html
Gesetz (03.12.2020)
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie