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Beschäftigungssicherungsgesetz ab 1. Januar in Kraft

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Mit den zeitlich befristeten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld ist es gelungen, die Schockwirkung des unerwarteten Auftretens der COVID-19-Pandemie abzufedern und die Auswirkungen auf die Beschäftigung zu verringern. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert:

Das Beschäftigungssicherungsgesetz soll – gemeinsam mit den beiden Verordnungen – am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgesetz.html

Gesetz (03.12.2020)

Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie