Mit ‘Betriebsrat’ getaggte Artikel

Kann der Betriebsrat helfen bei Eingruppierungen?

Freitag, 31. Januar 2020

Ein Betriebsrat steht vor der Herausforderung, dass einige Arbeitnehmer nicht richtig eingruppiert sind. Der Arbeitgeber ist tarifgebunden, also klare Sache, es ist erst mal zu klären, was der Tarifentgeltrahmen vorsieht. Zu prüfen ist natürlich die tatsächliche Aufgabenbeschreibung, und da hakt es oft. Wie auch in diesem Fall, denn der Arbeitgeber interpretiert den Tarifvertrag anders. Die Arbeitnehmer haben hier nur die Möglichkeit der indiv. Klage – Überprüfung der richtigen Eingruppierung. WAS bleibt sonst noch für den Betriebsrat, wenn die Arbeitnehmer nicht klagen?

Bei näherem Hinsehen erfahren wir, es geht nicht nur um die Frage der Auslegung der Aufgabenbeschreibung. Die Arbeitnehmer erfahren, dass Sie mit immer mehr Tätigkeiten überfordert sind. Zu viel Arbeit, zu viel Stress. Vor diesem Hintergrund könnte der Betriebsrat das Thema „Gesundheit“ gem. § 87 BetrVG aufgreifen. Stichwort Gefährdungsanalyse etc. Vielleicht wird so ein Schuh draus und im Rahmen der Auseinandersetzung gibt es eine Annäherung mit dem Arbeitgeber. Sozusagen auf Umwegen als BR dafür sorgen, dass die Kollegen richtig eingruppiert werden. Nach dem Motto „Gute Arbeit – guter Lohn“

Betriebsvereinbarung – Betriebsratsbeschluss – BAG Urteil 2014

Samstag, 07. Dezember 2019

BAG Urteil zu Thema: Ordnungsgemäße Beschlüsse des Betriebsrats, Nachwirkung
BAG 9.12.2014 – 1 ABR 19/13

Leitsatz: Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt einen darauf bezogenen Betriebsratsbeschluss voraus.

IBAS Stichworte: Nachwirkung, ordnungsgemäßer Beschluss

Im Urteil wird über die Nachwirkungen einer Betriebsvereinbarung gestritten. „Der Vorsitzende des Betriebsrats WE unterzeichnete (…) eine für den Standort W bezogene Betriebsvereinbarung über die Überwachung und Aufzeichnung (…) elektronische Geräte (BV Überwachung).“
Der Betriebsrat kündigte die BV Überwachung, er behauptet im Antrag, „der Betriebsrat WE habe dem Abschluss der BV Überwachung nicht zugestimmt.“ (… nur der STV BR Vorsitzende hatte die BV unterschrieben und dem Arbeitgeber eingereicht.
RN 14: „Der Widerantrag des Betriebsrats ist begründet. Die BV Überwachung ist nicht wirksam zwischen den Arbeitgeberinnnen und dem Betriebsrat vereinbart worden. Es fehlt an dem für ihren Abschluss erforderlichen Betriebsratsbeschluss. Die fehlende normative Geltung der BV Überwachung hindert auch den Eintritt ihrer Nachwirkung.“