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Betriebsvereinbarung – Betriebsratsbeschluss – BAG Urteil 2014

Samstag, 07. Dezember 2019

BAG Urteil zu Thema: Ordnungsgemäße Beschlüsse des Betriebsrats, Nachwirkung
BAG 9.12.2014 – 1 ABR 19/13

Leitsatz: Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt einen darauf bezogenen Betriebsratsbeschluss voraus.

IBAS Stichworte: Nachwirkung, ordnungsgemäßer Beschluss

Im Urteil wird über die Nachwirkungen einer Betriebsvereinbarung gestritten. „Der Vorsitzende des Betriebsrats WE unterzeichnete (…) eine für den Standort W bezogene Betriebsvereinbarung über die Überwachung und Aufzeichnung (…) elektronische Geräte (BV Überwachung).“
Der Betriebsrat kündigte die BV Überwachung, er behauptet im Antrag, „der Betriebsrat WE habe dem Abschluss der BV Überwachung nicht zugestimmt.“ (… nur der STV BR Vorsitzende hatte die BV unterschrieben und dem Arbeitgeber eingereicht.
RN 14: „Der Widerantrag des Betriebsrats ist begründet. Die BV Überwachung ist nicht wirksam zwischen den Arbeitgeberinnnen und dem Betriebsrat vereinbart worden. Es fehlt an dem für ihren Abschluss erforderlichen Betriebsratsbeschluss. Die fehlende normative Geltung der BV Überwachung hindert auch den Eintritt ihrer Nachwirkung.“