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Neuwahl des Betriebsrats – keine Ersatzmitglieder mehr

Donnerstag, 31. Oktober 2019

Der Rücktritt als Betriebsratsmitglied sollte wohl überlegt sein. Wenn es keine Ersatzmitglieder mehr gibt – dann gibt es Probleme wenn ein Mitglied des BR vom Amt zurück tritt. Jüngster Fall bei einem 3-köpfigen Betriebsrat in Düsseldorf. Da hatte es in diesem Jahr im Betrieb schon einige Turbulenzen gegeben, der Betriebsratsvorsitzende trat zurück und der Betriebsrat musste sich neu aufstellen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht einfach -und nun dieses, der Rücktritt eine BR-Mitglieds. Sei es aus persönlichen Gründen oder weil der Arbeitgeber Druck gemacht hat – oder weil es im Gremium Unstimmigkeiten gab – Hugo XYZ trat von seinem Amt zurück. WAS NUN? Da es keine Nachrücker (Ersatzmitglieder) mehr gibt, ist nun der Betriebsrat neu zu wählen.Vgl. § 13 Abs. 2 BetrVG. Da im Betrieb die wahlberechtigten Arbeitnehmer unter 50 sind, wird das einfache Wahlverfahren anzuwenden sein. Der Betriebsrat hat nun unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen, damit Neuwahlen eingeleitet werden.