Mit ‘Rücktritt des Betriebsrat’ getaggte Artikel

Betriebsrat Chaos – einer tritt zurück – ohne Ersatzmitglieder

Donnerstag, 06. Februar 2020

Auch wenn es schmerzlich ist und die Arbeit nun auf wenigen Schultern liegt. Wenn ein Mitglied des Betriebsrats zurücktritt und das Gremium nicht mehr vollständig durch nachgerückte Ersatzmitglieder auf die volle Größe besetzt werden kann – der Betriebsrat hat nach wie vor alle Rechte und Pflichten. Die rechtliche Herleitung, siehe § 21 BetrVG, letzter Satz: Die Amtszeit endet erst mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. Grüße nach Düsseldorf zu den Kollegen der Fa. Hugo.., nun  heisst es, schnell den Wahlvorstand bestellen und halt in Soldidarität, zu zweit die Betriebsratsarbeit zu bewältigen. Das Gute – ihr seit ja nicht alleine, auch die zuständige Gewerkschaft hilft! Und wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn es hart wird, dann halt auch mit unseren Rechtsanwälten.

Neuwahl des Betriebsrats – keine Ersatzmitglieder mehr

Donnerstag, 31. Oktober 2019

Der Rücktritt als Betriebsratsmitglied sollte wohl überlegt sein. Wenn es keine Ersatzmitglieder mehr gibt – dann gibt es Probleme wenn ein Mitglied des BR vom Amt zurück tritt. Jüngster Fall bei einem 3-köpfigen Betriebsrat in Düsseldorf. Da hatte es in diesem Jahr im Betrieb schon einige Turbulenzen gegeben, der Betriebsratsvorsitzende trat zurück und der Betriebsrat musste sich neu aufstellen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht einfach -und nun dieses, der Rücktritt eine BR-Mitglieds. Sei es aus persönlichen Gründen oder weil der Arbeitgeber Druck gemacht hat – oder weil es im Gremium Unstimmigkeiten gab – Hugo XYZ trat von seinem Amt zurück. WAS NUN? Da es keine Nachrücker (Ersatzmitglieder) mehr gibt, ist nun der Betriebsrat neu zu wählen.Vgl. § 13 Abs. 2 BetrVG. Da im Betrieb die wahlberechtigten Arbeitnehmer unter 50 sind, wird das einfache Wahlverfahren anzuwenden sein. Der Betriebsrat hat nun unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen, damit Neuwahlen eingeleitet werden.