BAG: Kürzungen von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto
Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nach einem Urteil des BAG vom 21.03.2012 (5 AZR 676/11) nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet….
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