Bei einer Briefwahl für die Wahl zum Betriebsrat hat der Wahlvorstand auch das Wahlausschreiben mit an die Wahlberechtigten zu senden.
Näheres in der Wahlordnung in § 24 WO 2001. Weiter Infos in der Datenbank „Hilfe für den Wahlvorstand“ unter br-wahl.com
Dieser Artikel wurde am Dienstag, 01. Dezember 2020 um 13:44 erstellt und ist in der Kategorie Arbeitswelt - Allgemein abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden.
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