Was ist ein „Einfühlungsverhältnis“?

Viele werden das Wort Einfühlungsverhältnisses noch nie gehört haben. Zweck der Sache ist es, eine etwaige zukünftige Tätigkeitsmöglichkeit kennenzulernen. Oder einfach gesprochen – zur Probe arbeiten ohne Bezahlung und das völlig legal.

Helmut Platow von der Rechtsabteilung beim ver.di-Bundesvorstand in Berlin spricht von „Ausbeutung“. Gerechtfertigt werden solche Einfühlungsverhältnisse damit, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer erst einmal beschnuppern müssten. „Im Regelfall soll gearbeitet werden – und zwar kostenlos. Fürs Kennenlernen sei die Probezeit da“, so Martina Perreng vom DGB-Bundesvorstand.

Die Gerichte vertreten dabei unterschiedliche Auffassungen und die Bundesregierung sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf.

Wichtig: Selbst etwas tun! Betriebsvereinbarungen helfen solche Dinge im Vorfeld zu regeln. Der Betriebsrat einer Fitness-Kette hat 2009 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach der Arbeitgeber mit Bewerber/innen nur ein eintägiges Probearbeiten frei vereinbaren darf. Geht er darüber hinaus, muss der Betriebsrat eingeschaltet werden.

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